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Podologie ist die nicht ärztliche Heilkunde am Fuß. Die Behandlung erfolgt generell nach professionellen Maßstäben und nach dem neuesten Stand der Medizin. Selbstverständlich arbeite ich nur mit sterilen Instrumenten. Die podologische Behandlung ist medizinische Fußpflege auf höchstem Niveau. Besonders der diabetisch geschädigte Fuß bedarf besonderer Behandlung.

Klassische Fußpflegebehandlungen:

  • Fußinspektion
  • einfache Fußpflege
  • podologische Fußbehandlung
  • diabetische Grundbehandlung
  • spezielle Hautbehandlungen
  • Abtragen von Hornhaut und Schwielen
  • Orthonyxie (Nagelkorrekturspangen)
  • Nagelprothetik bei fehlenden Nagelteilen und bei Verlust der Nagelplatte
  • Nagelkorrekturen
  • Orthosen (Korrektur von Zehenfehlstellungen) - Druckentlastung
  • Entfernung von Hühneraugen, Hornhaut und Warzen
  • Fußmassage und Fußgymnastik
  • Schuh- und Fußberatung

Technik

Für das Schleifen kommt bei mir die Nasstechnik zum Einsatz, die aus einem Gemisch aus Wasser, Alkohol und Luft einen Spraynebel erzeugt. Das behandelte Gebiet wird während des Schleifvorganges gekühlt. Besonders bei sensiblen Patienten, schwierigen und aufwendigen Schleifarbeiten gewährleistet diese Technik eine nahezu schmerzfreie Behandlung. Moderne Turbinentechnik ermöglicht das schnelle und unblutige Entfernen von Hühneraugen und Verhornungen.


Hygiene

Ein Klasse S Sterilisator, Ultraschallbad, Einschweißtechnik der Instrumente, VAH gelistete Desinfektionsmittel und streng eingehaltene Hygienevorschriften garantieren Ihnen einen hohen Hygienestandard. Jeder Patient bekommt sein eigenes "frisches" Instrumenten Set.

Wer sollte eine Behandlung durch einen Podologen durchführen lassen?

  • Jeder, der Probleme oder Schmerzen an den Füßen hat.
  • Diabetiker, Rheumaerkrankte, Patienten mit Durchblutungs- oder Gerinnungsstörungen.
  • Nachbehandlungen nach Operationen.
  • Infektionserkrankte: Warzen, Mykosen (Pilzerkrankte).
  • Jeder, der seine Füße nicht mehr selber pflegen kann oder möchte.
  • Alle, die Wert auf gesunde und gepflegte Füße legen. 

Meine Praxis ist berechtigt zum direkten Abrechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen nach §124 Abs. 1 SBG V. Das betrifft vornehmlich alle Diabetiker, die eine ärztliche Heilmittelverordnung (Formblatt 13) von ihrem Arzt ausgestellt bekommen. Ebenfalls kann durch eine vorher schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse bei besonderen Fällen, z.B. Nagelkorrekturbehandlungen, eine Erstattung erfolgen.