Podologie ist die nicht ärztliche Heilkunde am Fuß. Die Behandlung erfolgt generell nach professionellen Maßstäben und nach dem neuesten Stand der Medizin. Selbstverständlich arbeite ich nur mit sterilen Instrumenten. Die podologische Behandlung ist medizinische Fußpflege auf höchstem Niveau. Besonders der diabetisch geschädigte Fuß bedarf besonderer Behandlung.
Klassische Fußpflegebehandlungen:
Fußinspektion
einfache Fußpflege
podologische Fußbehandlung
diabetische Grundbehandlung
spezielle Hautbehandlungen
Abtragen von Hornhaut und Schwielen
Orthonyxie (Nagelkorrekturspangen)
Nagelprothetik bei fehlenden Nagelteilen und bei Verlust der Nagelplatte
Nagelkorrekturen
Orthosen (Korrektur von Zehenfehlstellungen) - Druckentlastung
Entfernung von Hühneraugen, Hornhaut und Warzen
Fußmassage und Fußgymnastik
Schuh- und Fußberatung
Technik
Für das Schleifen kommt bei mir die Nasstechnik zum Einsatz, die aus einem Gemisch aus Wasser, Alkohol und Luft einen Spraynebel erzeugt. Das behandelte Gebiet wird während des Schleifvorganges gekühlt. Besonders bei sensiblen Patienten, schwierigen und aufwendigen Schleifarbeiten gewährleistet diese Technik eine nahezu schmerzfreie Behandlung. Moderne Turbinentechnik ermöglicht das schnelle und unblutige Entfernen von Hühneraugen und Verhornungen.
Hygiene
Ein Klasse S Sterilisator, Ultraschallbad, Einschweißtechnik der Instrumente, VAH gelistete Desinfektionsmittel und streng eingehaltene Hygienevorschriften garantieren Ihnen einen hohen Hygienestandard. Jeder Patient bekommt sein eigenes "frisches" Instrumenten Set.
Wer sollte eine Behandlung durch einen Podologen durchführen lassen?
Jeder, der Probleme oder Schmerzen an den Füßen hat.
Diabetiker, Rheumaerkrankte, Patienten mit Durchblutungs- oder Gerinnungsstörungen.
Jeder, der seine Füße nicht mehr selber pflegen kann oder möchte.
Alle, die Wert auf gesunde und gepflegte Füße legen.
Meine Praxis ist berechtigt zum direkten Abrechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen nach §124 Abs. 1 SBG V. Das betrifft vornehmlich alle Diabetiker, die eine ärztliche Heilmittelverordnung (Formblatt 13) von ihrem Arzt ausgestellt bekommen. Ebenfalls kann durch eine vorher schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse bei besonderen Fällen, z.B. Nagelkorrekturbehandlungen, eine Erstattung erfolgen.